Unsicherheit bei den Unterschieden der Corona Auflagen

Es ist uns nicht mehr neu – Corona und die individuell geltenden Auflagen. Durch regelmäßige Anpassungen, entsteht auch in unserer Branche und im Handel eine gewisse Unsicherheit. Auf Grund der großen Unsicherheit, wie die Corona Auflagen zu werten sind, haben wir für Sie nachrecherchiert. Denn auch wir stellen uns die Frage, welche Gültigkeiten in welchem Landkreis Einsatz finden und haben die Auflagen in unseren Heimatkreisen für Sie zusammengefasst. Wir haben uns einen Überblick verschafft, den wir gerne mit Ihnen teilen. Unser Service, Ihnen eine Übersicht zu bieten, beinhaltet jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit.

Wir hoffen dennoch, Ihnen einen Überblick zu geben und damit auch die Unsicherheit etwas zu nehmen. Handeln Sie so, wie es vom Landkreis vorgegeben wird und erreichen Sie Ihr Ziel im Jahr 2021.

Bayreuth:

Es gibt grundsätzlich keine Testpflicht. Ausnahmen bilden hier die Pflegeberufe/betriebe – in denen die Mitarbeiter 2x wöchentlich einen Test bei Ihren Mitarbeitern durchführen müssen

Die Öffnung vom Lebensmitteleinzelhandel, Getränkemärkten, Babyausstattungsgeschäften, Reformhäusern, Drogerien, Hörgeräteakustikern, Optikern, Werkstätten für Fahrrad, Auto, etc., Banken, Friseure, Versandhandel und Versandannahmestellen, Waschsalons, Blumengeschäften, Baum-, und Gartenschulen, Baumärkten, Versicherungen, Tierbedarf/Tierfuttermittelbedarf, Großhandel, Fuß,-Hand,-Nagelgeschäften (keine Massagen) werden nun wieder ermöglicht.

Uelzen:

Es gibt grundsätzlich keine Testpflicht. Ausnahmen bilden hier die Pflegeberufe/betriebe – in denen die Mitarbeiter 2x wöchentlich einen Test bei Ihren Mitarbeitern durchführen müssen.

Die Öffnung von Buchhandlungen, Blumengeschäften, Gartenmärkten, körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen und Einzelhandel des täglichen Bedarfs werden nun wieder ermöglicht. Im Einzelhandel gilt die Vorschrift einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm. Bei der Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen -wie bei Kosmetik oder Rasur- nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, wird ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal vorausgesetzt. Dieser kann online bestellt und dann im Laden bei Geschäften wie Action, etc. abgeholt werden.

Weitere Detailinformationen können Sie auf der Seite des Landkreises Uelzen nachlesen.

Lüneburg:

Es gibt grundsätzlich keine Testpflicht. Ausnahmen bilden hier die Pflegeberufe/betriebe – in denen die Mitarbeiter 2x wöchentlich einen Test bei Ihren Mitarbeitern durchführen müssen.

Die Öffnung des Einzelhandels mit Terminvereinbarung für einzelne Kunden, körpernahe Dienstleistungsbetriebe (Kosmetik, Nagelstudios), Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten mit 50% der normalen Kapazität werden nun wieder ermöglicht.

Kostenlose Corona Schnelltest werden angeboten. Jeder darf sich einmal wöchentlich testen lassen. Es existiert allerdings noch kein Konzept, die Kapazitäten müssen erst noch geschaffen werden.

Wuppertal:

Es gibt grundsätzlich keine Testpflicht. Ausnahmen bilden hier die Pflegeberufe/betriebe – in denen die Mitarbeiter 2x wöchentlich einen Test bei Ihren Mitarbeitern durchführen müssen.

Die Öffnung vom Einzelhandel (Lebensmittel, Direktvermarktung, Abhol-Lieferdienste) Getränkemärkten, Kiosk, Wochenmärkte (nur mit Schwerpunkt Lebensmitteln), Apotheken, Reformhäusern, Sanitätshäusern, Babyfachmärkten und Drogerien, Tankstellen, Banken, Versandstellen, Buchhandlungen, Futtermittel/Tierbedarf, Blumen, -und Gartengeschäften werden nun wieder ermöglicht.

Der Großhandel und die Baumärkte dürfen für Gewerbetreibende, Handwerker, Land und Forstwirtschaft mit den jeweils betriebsnotwendigen Waren auch wieder Ihre Türen öffnen. Die Öffnung der Baumärkte für den privaten gebraucht ist nur gestattet mit räumlich abgetrennten Bereichen, eigenem Kassenbereich und nur typischem Sortiment eines Gartenmarkts. Innerhalb von Einkaufszentren, Einkaufspassagen und ähnlichen Einrichtungen ist für jede räumlich abgetrennte Verkaufsstelle eine begrenzte Anzahl an Personen erlaubt (je 1 Person je 20 Quadratmeter/ abgestimmtes Einlassmanagement ist sicherzustellen).

Weitere Detailinformationen können Sie auf der Seite des Landes NRW nachlesen.

Ludwigsburg:

Schnelltests für Patienten, Beschäftigte und Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Lehrer und Schüler, Angehörige von Hilfsorganisationen (2x pro Woche). Ein kostenloses Schnelltestangebot für alle Bürger*innen gibt es vorerst nicht. Sie können sich jedoch auch als Selbstzahler testen lassen.

Die Öffnung von Buchhandlungen, Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau-, und Raiffeisenmärkten, körpernahe Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen), Friseurbetriebe und Barbershops, Boots- und Flugschulen und der Einkauf im Einzelhandel wird mit dem „Click & Meet“ System werden nun wieder ermöglicht.

Der Handelsverband unterstützt Sie Tatkräftig

Zur weiteren Unterstützung lesen Sie zusätzliche Informationen auf den folgenden Seiten des Handelsverbandes NRW:
Neueste Meldungen der letzten Tage finden Sie hier: aktuelle Informationen
Passende Druckvorlagen für Hinweisschilder und zum Thema Click & Meet finden Sie hier: Materialien
Der Handelsverband bietet auch Corona-Hilfsveranstaltungen an, indem bei Online-Seminaren zu verschiedenen Themen, u.a. im Bereich Recht, Finanzen und Onlinehandel informiert wird. Lesen Sie hierzu mehr im Veranstaltungsbereich.
Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 können Sie hier einmal im Detail nachlesen: Lesefassung

Stand 09.03.2021 – 09:00 Uhr

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