Wir möchten Sie auf eine wichtige gesetzliche Änderung hinweisen, die für Ihren Onlineshop von Bedeutung ist: Ab dem 27. September 2026 sind zwei neue Labels verpflichtend. Der Stichtag rückt rasch näher, deshalb erhalten Sie hier die wichtigsten Informationen.

Was ändert sich ab dem 27. September 2026?

In der gesamten EU treten neue Informationspflichten zu Gewährleistung und Garantie in Kraft. Dafür gibt es zwei festgelegte Labels, die unverändert übernommen werden müssen. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.

1. Das Gewährleistungslabel – für alle Onlineshops

Dieses Label informiert Ihre Kunden über das gesetzliche Gewährleistungsrecht: Bei mangelhafter Ware besteht ein kostenloser Anspruch auf Reparatur oder Ersatz für mindestens zwei Jahre. Bei Gebrauchtwaren kann diese Frist in Deutschland vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.

Neu ist nicht das Recht selbst, sondern die Pflicht, darüber deutlich sichtbar zu informieren – farblich hervorgehoben und vor Vertragsabschluss. Eine einmalige, gut sichtbare Darstellung für das gesamte Sortiment ist nach überwiegender Meinung ausreichend. Eine definitive rechtliche Bestätigung steht jedoch noch aus.*

*Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten.

2. Das Garantielabel (GARAN-Label) – für längere Herstellergarantien

Dieses Label betrifft nur Produkte mit einer Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren, die ohne Aufpreis gewährt wird. Ist das der Fall, muss auf der Produktseite ein Label mit Herstellername, Modell und Laufzeit in Jahren erscheinen.

Wichtig: Nicht jede Herstellergarantie erfordert dieses Label. Kostenpflichtige Garantieverlängerungen oder Garantien für einzelne Bauteile, sowie Zusagen bis zu zwei Jahren zählen nicht dazu.

Wer ist von der neuen Regelung betroffen?

Betroffen sind:

  • Alle Unternehmen, die Waren an Verbraucher verkaufen – unabhängig von ihrer Größe
  • Sowohl Neu- als auch Gebrauchtwaren
  • Verkäufe über Marktplätze wie Amazon oder eBay
  • Stationärer Handel und Abschlüsse per E-Mail oder Telefon

Nicht betroffen sind:

  • Reine B2B-Shops, die ausschließlich an Geschäftskunden verkaufen
  • Angebote ohne physische Ware, wie digitale Inhalte, Software-Abos oder Dienstleistungen

Es gibt keine Ausnahmen für Branchen oder Produktgruppen: Ob Mode, Technik, Möbel oder Lebensmittel – alle sind betroffen.

Was bedeutet das für Ihren JTL-Shop?

JTL hat die Labels direkt in die Shopsoftware integriert: Ab Version 5.8.0 sind sie ohne zusätzliches Plugin verfügbar. Falls Ihr Shop noch auf einer älteren Version läuft, ist ein Update der einfachste Weg. Alternativ können etablierte Plugins die technische Ausgabe übernehmen. Welche Option für Sie passt, hängt von Ihrer Shopversion, Ihrem Template und den Schnittstellen ab.

Technik und Daten: Eine gemeinsame Aufgabe

Shop-Updates sind unser Alltag. Wir überprüfen Ihre Version sowie die betroffenen Plugins und Schnittstellen, führen das Update im vereinbarten Zeitfenster durch und integrieren die Labels nahtlos in Ihr Template. Sollten Sie noch auf der alten Version bleiben, unterstützen wir Sie bei der Plugin-Integration. Die Pflege der Produktdaten liegt in Ihrer Verantwortung. Dazu zählt zu klären, für welche Artikel eine Herstellergarantie besteht, wie lange sie läuft und wie Hersteller und Modell in Ihren Artikeldaten hinterlegt sind. Erst mit gepflegten Daten kann das Garantielabel korrekt angezeigt werden – Technik allein genügt nicht. Fragen Sie daher frühzeitig Ihre Lieferanten nach bestehenden Garantien und dokumentieren Sie Laufzeit und Bedingungen.

Jetzt auf die Warteliste setzen lassen!

Der Stichtag naht und die Anfragen nehmen zu. Lassen Sie sich auf unsere Warteliste setzen, und wir melden uns mit einem Vorschlag und einem Zeitfenster für Ihren Shop.

Ihr wnm®-Team

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns unter 04131-2278280 an.

Die Inhalte dieses Newsletters sind sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch keine Rechtsberatung und keine individuelle Prüfung. Einzelne Detailfragen – etwa zur genauen Platzierung der Labels – sind rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Unsere Leistung umfasst die technische Umsetzung in Ihrem Shop. Für die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls, insbesondere zur Frage der erforderlichen Kennzeichnungen, wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsanwältin oder Ihren Rechtsanwalt.