Lizenzvereinbarung

1. Allgemeines/Präambel

Zwischen der Firma wnm® GmbH (nachfolgend Lizenzgeberin genannt) und dem Endbenutzer (nachfolgend Lizenznehmer genannt) wird mit Installation des JTL Shop Plugins oder einer Anwendung (Software) auf der Website der Lizenzgeberin (https://www.wnm.de/lizenzvereinbarung/) der nachfolgende Vertrag über die Nutzung des JTL Shop Plugins oder einer Anwendung (nachfolgend Plugins genannt) geschlossen. Der Erwerb ist entweder über den JTL-Extension Store oder direkt über die Vertriebswege der Lizenzgeberin erfolgt.

Sämtliche Dateien des JTL Shop Plugins-Installationspakets oder der Anwendung sowie von der Lizenzgeberin zur Verfügung gestellten Updates sind in diesen Lizenzbedingungen mit eingeschlossen. Sollte die Lizenzgeberin für etwaige Updates gesonderte Lizenzvereinbarungen bereitstellen, so gelten diese vorrangig. Die Lizenzgeberin ist Eigentümerin und Urheberin der Software, sofern nicht auf ausgewiesene Komponenten von Dritten zurückgegriffen wird, für welche andere Lizenzbedingungen gelten.

2. Umfang JTL Shop Plugin

Die Hinweise zur Benutzung des JTL Shop Plugins nebst Funktionsumfang werden dem Installationspaket als Anleitung im Rahmen einer Online-Dokumentation sowie auf der Website der Lizenzgeberin aufbereitet. Unabhängig von der Installation und Aktivierung des JTL Shop Plugins kann die Anleitung und die Gebrauchsbeschreibung eingesehen werden.

3. Anwendungen und Programme

Die Hinweise zur Benutzung der Anwendung und Programme nebst Funktionsumfang werden dem Installationspaket als Anleitung im Rahmen einer Online-Dokumentation sowie auf der Website der Lizenzgeberin aufbereitet. Unabhängig von der Installation und Aktivierung des Programmes oder der Anwendung kann die Anleitung und die Gebrauchsbeschreibung eingesehen werden.

Hinsichtlich der Anwendung wnmOSS gilt eine besondere Sorgfaltspflicht des Lizenznehmers. Dieser ist dafür verantwortlich, die TARIC-Nummern (Zolltarifnummern) entsprechend seines ihm bekannten Steuerschlüssels einzupflegen. Die Lizenzgeberin führt in diesem Zusammenhang keine steuerliche Beratung oder Prüfung durch. Die Lizenzgeberin weist außerdem darauf hin, dass die Steuerschlüssel von der zentralen Datenbank der Europäischen Union regelmäßig eingelesen werden. Sollte die Europäische Union diese nicht oder nur unvollständig bereitstellen, haftet die Lizenzgeberin nicht für etwaige daraus resultierende Schäden. Sollte der Lizenznehmer falsche Produktsteuerschlüssel (Zolltarifnummern) in der Warenwirtschaft hinterlegen, ist dieser dafür verantwortlich, diese im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht umgehend zu ändern. Auch ist er dafür verantwortlich, im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht diese regelmäßig zu überprüfen. Im Zweifelsfall ist ein Steuerberater seitens des Lizenznehmers hinzuzuziehen. Die Lizenzgeberin weist darauf hin, dass die Anwendung für die JTL Wawi konzipiert wurde und in der Version 1.0 als Mindestvoraussetzung die Warenwirtschaft mit Stand 1.5.46.0 benötigt. Die Anwendung wird ausschließlich in der deutschen Sprache entwickelt und wird auf die Bedürfnisse den rechtlichen Rahmen der Bundesrepublik Deutschland abgestimmt. Darüber hinaus ist die Anwendung auch in anderen europäischen Ländern wie z. B. Österreich und die Niederlande nutzbar. Jedoch gilt hier eine erhöhte Sorgfaltspflicht des Lizenznehmers. Die Anwendung ist ausschließlich für die Europäische Union freigegeben. Eine Nutzung in der Schweiz ist nicht vorgesehen.

4. Nutzungsrecht

Von der Lizenzgeberin erhält der Lizenznehmer das einfache, nicht ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Nutzungerecht des JTL Shop Plugins oder der Anwendungen, solange die Lizenzgeberin die Partnerschaft mit der JTL-Software-GmbH pflegt. Andere Vereinbarungen hierzu bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung.

Eine Vermietung, der Vertrieb oder die Wiederveröffentlichung des JTL Shop Plugins, der Anwendung oder Teile davon ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Lizenzgeberin weder in modifizierter noch unmodifizierter Form erlaubt.

Bei Erwerb der Lizenz ist der Lizenzgeberin durch den Lizenznehmer der Name der Internetdomain, welche die Software verwenden wird, mitzuteilen. Die erworbene Lizenz gestattet dem Lizenznehmer das JTL Shop Plugin oder die Anwendung für diese einzelne Internetdomain zu nutzen. Die durch den Lizenznehmer mitgeteilte Internetdomain ist verknüpft mit einer Lizenzprüfung, die direkt bei der Installation des Plugins oder der Anwendung durchgeführt wird. Es besteht eine Verpflichtung für den Lizenznehmer dafür zu sorgen, dass die Software lediglich im Rahmen dieser Lizenzbedingungen eingesetzt wird.

Der unbefugte Gebrauch in anderem Zusammenhang mit dieser Software oder eines Teils davon darf ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der Lizenzgeberin nicht erfolgen.

5. Kommunikation

Über Informationen zur Handhabung des JTL Shop Plugins, der Anwendung, sicherheitsrelevante Updates sowie Feature Updates wird die Lizenzgeberin den Lizenznehmer im Rahmen eines Newsletters informieren. Hierfür erteilt der Lizenznehmer der Lizenzgeberin mit Erwerb des Plugins das Einverständnis. Der Versand des Newsletters wird über die öffentlich einsehbare E-Mailadresse des Lizenznehmers oder über die bei Lizenzbestellung angegebene E-Mailadresse erfolgen. Der Lizenznehmer kann dieser Einverständniserklärung jederzeit widersprechen. Nach Widerspruch ist der Lizenznehmer jedoch selbst in der Verantwortung, sich entsprechende Informationen zu besorgen.

Die oben genannten Informationen werden ebenfalls über die Website der Lizenzgeberin oder JTL zur Verfügung gestellt.

6. Testsystem und Haftung

Das vom Lizenznehmer erworbene Plugin oder die erworbene Anwendung wird zunächst im Rahmen eines Testsystems installiert. Die Lizenzgeberin übernimmt keine Haftung für den unsachgemäßen Gebrauch des Plugins oder der Anwendung, insbesondere übernimmt die Lizenzgeberin keine Haftung für die Beschädigung des bereits bestehenden Shops durch Installation des Plugins oder der Anwendung. Der Lizenznehmer ist verpflichtet zu prüfen, ob das Plugin oder die Anwendung entgegen der Erwartung negative Folgen für sein Geschäft haben könnte. Der Lizenznehmer ist ferner verpflichtet, fehlerhafte Einstellungen oder Programmteile der Plugins oder Anwendungen im Rahmen seiner Schadensminderungspflichten unverzüglich der Lizenzgeberin mitzuteilen, sodass die Lizenzgeberin unterstützend tätig werden kann.

7. Subskriptionslaufzeit

Für jede einzelne Lizenz erhält der Lizenznehmer eine zwölf monatige Subskription kostenfrei. Alle Updates des Plugins oder der Anwendung sind in dieser Subskription ohne Mehrkosten enthalten. Ein Wechsel der Lizenzdomain (der Shop-URL) ist in diesem Zeitraum möglich. Für den First-Level-Support entstehen Kosten in Höhe von 85,00 € zuzüglich Umsatzsteuer pro Stunde.

Eine Verlängerung der Subskriptionslaufzeit ist nach Ablauf der ersten zwölf Monate um weitere zwölf Monate möglich. Vor dem Kauf der Verlängerung werden die Kosten hierfür angezeigt.

8. Kündigung und Lizenzverstoß

In groben Fällen des Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen ist die Lizenzgeberin berechtigt, den Lizenzvertrag fristlos zu kündigen. Ferner ist die Lizenzgeberin berechtigt, eine fristlose Kündigung auszusprechen, sollte der Lizenznehmer sich sittenwidrig, rechts- sowie linksextremistisch, moralisch verwerflich, diskriminierend oder ähnlich in der Öffentlichkeit äußern oder darstellen. Die Lizenz erlischt, sofern der Kauf durch Privatpersonen erfolgt, die nicht gewerblich handeln. Lizenznehmer haben jederzeit das Recht, die Lizenz zu kündigen; die Kündigung erfolgt dann zum entsprechenden Laufzeitende ihrer gemieteten oder gekauften Lizenz. Sollte es zu einer Auflösung der Geschäftsbeziehung zwischen der Lizenzgeberin und der JTL Software GmbH kommen, hat die Lizenzgeberin das Recht, kurzfristig neue Lizenzbedingungen zu erstellen. Sollte es in dieser Übergangsphase zu Störungen kommen, ist die Lizenzgeberin bemüht, diese so gering wie möglich zu halten, sodass der Lizenznehmer das Programm voll nutzen kann.

Die von einer Zusammenarbeit mit der Lizenzgeberin ausgeschlossenen Firmen und Agenturen sind über den Ausschluss informiert. Sollten die ausgeschlossenen Firmen und Agenturen trotzdem über Dritte eine Lizenz erwerben, so ist diese ungültig.

9. Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstandort wird Lüneburg vereinbart. Die Nutzung aller Plugins und Anwendungen ist ausschließlich in der Europäischen Union bzw. innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums erlaubt. Einer Nutzung in Drittstaaten außer der Schweiz wird widersprochen.

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