Die SEPA-Lastschrift wird ab dem 01. Februar 2014 das herkömmliche Lastschriftverfahren ersetzen. Somit ist es für Onlineshop Betreiber notwendig, dass Sie sich darum kümmern, SEPA Zahlungen durchführen zu können.
Seit 2009 wird von vielen deutschen Zahlungsanbietern SEPA-Lastschrift angeboten. Sie als Händler müssen Ihre Zahlungsmittel so anpassen, dass die Gesetzesvorgaben eingehalten werden und weiterhin Lastschriften durchgeführt werden können.
Wofür steht SEPA?
SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area. SEPA betrifft Zahlungsarten wie Lastschriften, Überweisungen und EC-Karten Zahlungen in allein EU- und EWR-Ländern, sowie der Schweiz und Monaco.
Das müssen Sie organisieren:
– Anpassung Ihres Onlineshops sowie der Warenwirtschaft
– Ein Mandatsformular erstellen und die Unterschrift Ihrer Kunden dazu einholen.
– Die Verwaltung der Mandate organisieren
– Ihre AGB und Briefvorlagen anpassen (unbedingt auf Rechnungen die IBAN und BIC hinterlegen)
Informieren Sie Ihre Kunden also rechtzeitig vor der Umstellung.
Ihre IBAN und Bic können Sie mit dem IBAN Rechner unter http://www.iban-rechner.de/bic_und_iban.html berechnen.