Abmahnwelle rollt durch Deutschland: Wie sich Rechtsanwälte und ihre Mandanten mit Google Fonts bereichern

Bevor wir uns dem eigentlichen Thema widmen, geben wir Ihnen ein paar nützliche Informationen, damit Sie direkt in die aktuelle Thematik einsteigen können. Wir möchten Ihnen mehr zu den frei verfügbaren Google Fonts mitgeben, welche ein gewisses Risiko bergen, wenn man sie nicht datenschutzkonform einsetzt.

Was sind Google Fonts eigentlich?

Es ist ein Verzeichnis mit mehr als 900 Schriftarten in unterschiedlichen Schriftschnitten, die zur freien Verfügung stehen. Die angebotenen Schriftarten können Sie auf Ihre Website einbinden, ohne diese auf Ihren Server laden zu müssen. Hierbei muss allerdings bedacht werden, dass die Schriften beim Seitenaufruf auf einem Google-Server nachgeladen werden. Dies hat zur Folge, dass auch Daten von Seitenbesuchern eventuell an Google übertragen werden könnten.

Es ist wichtig, dass die Verarbeitung der Google Fonts Datenschutzkonform geschieht. Aus diesem Grund muss eine andere Methode zur Schrifteneinbettung genutzt werden. Die Schriften sollten lokal eingebunden werden. Die Google Fonts werden hierfür einmalig heruntergeladen und auf dem Server wieder hochgeladen. So trennen Sie die Verbindung zum Google Server und die Informationsübertragung findet nicht mehr statt.

Dubiose Abmahnungen: Eine neue Masche, die viel Geld fordert

Wenn Sie sich fragen, was zum Beispiel den Rechtsanwalt Kilian Lenard mit seinem möglichen Mandant Martin Ismail und die Kanzlei RAAG mit Rechtsanwalt Digikoros Kairis und dessen möglichen Mandantin Wang YU mit Google Fonts verbindet, dann sollten Sie unbedingt weiterlesen. Sie haben eine ganz besondere Beziehung zu den kostenlosen Schriftarten von Google.

Einige Rechtsanwälte, Kanzleien und ihre Mandanten haben sich mit Google Fonts ein lukratives Geschäft aufgebaut. Sie versuchen Webseitenbetreibern aufgrund eines Urteils des LG München das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wie sie das schaffen? Sie besuchen Webseiten und prüfen, ob diese Seiten die Google Fonts nachladen oder nicht und dokumentiert dies.

Es wird daraufgesetzt, dass die Onlineshop Betreiber, die Google Fonts noch nachladen, ihre Rechte nicht kennen und einfach bezahlen. Die Abmahnungsschreiben sind mit allerhand Informationen angereichert und klingen einschüchternd. Schließlich blickt Kilian Lenard zum Beispiel auf bereits 20 Jahre Berufserfahrung zurück. Doch betrachtet man die Website des Rechtsanwaltes fällt schnell auf, dass diese ganz frisch aufgesetzt wurde. Digikoros Kairis ist ein griechischer Anwalt, der in Deutschland praktizieren darf. Die Kanzlei RAAG legt jedoch keine Vollmacht vor, um die Existenz ihrer möglichen Mandantin zu bestätigen und verlangt unüblich kurze Fristen zur Zahlung.

„Der IG Datenschutz ist aufgefallen, dass Sie auf Ihrer Website Google Fonts verwenden“, so heißt es im Schreiben, welches sich mit weiteren Details über die Google Fonts aufbaut. Es wird zudem darüber informiert, dass auf der Website festgestellt wurde, dass die Schriften nicht Datenschutzkonform eingebunden sind, was eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt.

Datenschutzkonforme Einbindung

Die nicht datenschutzkonforme Einbindung ist tatsächlich problematisch. Es ist auch korrekt das das Landgericht München einem Betroffenen ein Schmerzensgeld von 100 € zugesprochen hat. Hier handelt es sich aber um eine Einzelfallentscheidung, die nicht einfach übertragbar ist. Nehmen Sie das Abmahnungsschreiben zum Anlass den Einsatz der Schriften zu kontrollieren und hier nachzubessern. Die Abmahnung ist jedoch nach dem Ermessen von namhaften Anwälten rechtsmissbräuchlich.
Es ist richtig, einen gesetzlich zustehenden Anspruch geltend zu machen; macht man dies aber aus sogenannten „sachfremden Erwägungen“, kann Rechtsmissbrauch vorliegen. Der Händlerbund hat wie hier zu lesen, bereits darüber berichtet und die VD Verbraucherschutz Deutschland online e.V. sowie die IHK Nordschwarzwald einen Artikel zu diesem Thema verfasst. Zudem erhalten Sie nützliche Informationen auf der Seite www.anwalt.de, welche über den einzelnen Absendern der Abmahnungsschreiben und dessen Mandanten berichtet.

Wenn Sie ganz sichergehen möchten, empfehlen wir Ihnen Rat bei einem Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt „IT Recht und Digital Business“ Kontakt aufzunehmen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung und können feststellen, ob Google Fonts von extern geladen wird und dies beheben. Rufen Sie gerne während unserer Geschäftszeiten an oder nutzen Sie unser Kontaktformular für weitere Informationen.

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