Wir sind im vergangenen Monat Opfer eines Betrugsversuchs geworden, der in ganz Deutschland immer wieder gerade jüngere Unternehmen angreift. Auf dem Postweg ging bei uns eine Zahlungsaufforderung ein, die anscheinend vom Amtsgericht stammte. Auf den ersten Blick sah alles legitim aus. Es fanden sich darin realistisch aussehende Siegel. Der Text klang legitim und es waren sogar Kontaktdaten angegeben. Erst bei genauerem Hinschauen offenbarten sich kleine Fehler. Die Bearbeiterin des Amtsgerichts existierte nicht. Zudem waren Datumsangaben noch nicht eingetreten. Die angegebene Durchwahl der Bearbeiterin offenbarte dann, dass die Nummer schon mit vielen Betrugsversuchen in ganz Deutschland zusammenhing. Immer wieder wurde dieselbe Masche praktiziert. Nach der Gründung einer UG oder GmbH wurden Firmen angeschrieben und erhielten eine Zahlungsaufforderung. Höchstwahrscheinlich sind bereits viele diesem Betrug zum Opfer gefallen.
Bei Betrugsverdacht sofort nachfragen
Zum Glück sind uns die Ungereimtheiten des Schreibens schnell aufgefallen und letztlich sorgte ein Anruf beim Amtsgericht (unter der offiziellen Rufnummer versteht sich) für Klarheit. Die Aussage des Amtsgerichts: Das Schreiben sei nicht offiziell und der Zahlungsaufforderung sollte demnach auch nicht nachgekommen werden. Ein größeres Interesse an dieser Betrugsmasche zeigte das örtliche Amtsgericht jedoch nicht. Unternehmen bleibt es demnach weiterhin selbst überlassen, solche betrügerischen Machenschaften zu erkennen, um nicht zum Opfer zu werden.
Hier einige Tipps zum Erkennen unseriöser Forderungen:
- Kein Ansprechpartner angegeben oder angegebene Person existiert nicht
- Auf dem Schreiben finden sich fehlerhafte Daten
- Fehlende persönliche Ansprache auf dem Dokument
- Keine detaillierte Schilderung des Zahlungsgrundes
- Dubiose Zahlmethoden
Grundsätzlich gilt: Sollte bei Ihnen auch nur der Funken eines Zweifels vorhanden sein, ob es sich um eine legitime Zahlungsaufforderung und ein echtes Schreiben von öffentlicher Behörde handeln, sollten Sie das zunächst überprüfen. Zahlen Sie in jedem Fall nur dann, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass es sich um eine rechtmäßige Forderungen handelt. Die Amtsgerichte in den verschiedenen Bundesländern, aber auch andere Ämter werden auf Nachfrage immer Auskunft darüber geben, ob dort ein solches Schreiben aufgesetzt wurde oder nicht.
Hinweis: Es handelt sich hierbei um keine Rechtsberatung.
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