Aufgepasst: Neue Nachweispflicht für Händler auf Onlinemarktplätzen wie Amazon und eBay

Wer als Händler im eCommerce tätig ist und eigene Produkte über Online-Marktplätze wie eBay oder Amazon vertreibt, für den besteht aktuell akuter Handlungsbedarf. Wer nicht zeitnah eine Bescheinigung nach § 22f UStG beantragt und an entsprechender Stelle hoch lädt, geht damit ein großes Risiko für das eigene Geschäft ein.
Aktuelle Änderungen im Steuerrecht betreffen auch den Onlinehandel. Gerade der Verkauf über digitale Marktplätze wird nun strenger reguliert. Onlinehändler, die der neuen Gesetzeslage keine Aufmerksamkeit schenken, können im schlimmsten Fall mit einer Sperre Ihres Verkaufskontos auf Online-Marktplätzen rechnen.

Bis zum 01.10.2019 reagieren

Die neuen Gesetze im  Steuerrecht zwingen Onlinemarktplätze zur Sperrung aller Verkäuferkunden, die bis zum 1. Oktober 2019 noch keine Bescheinigung nach §22f UStG vorgelegt haben.

Damit Sie dieser Sperrung entgehen können, haben wir in diesem Beitrag alle relevanten Informationen hinsichtlich der Änderungen für Sie zusammengefasst. Wir erklären, welche Händler betroffen sind und wie das vollständige Sperren des eigenen Verkäuferkontos vermieden werden kann.

Die Ausgangssituation im aktuellen Steuerrecht

Änderungen im deutschen Steuerrecht waren überfällig. Onlinemarktplätze werden nahezu überrollt von ausländischen Unternehmen, die hier massenhaft Umsatz generieren. Obwohl der Verkauf im deutschen Wirtschaftsmarkt geschieht, entziehen sich viele Unternehmen der Zahlung der Umsatzsteuer und unterziehen damit Steuern. Für den Fiskus entstehen dadurch jährlich erhebliche Schäden. Als Lösung für dieses Problem an Steuerausfällen wurden bereits zum 1. Januar 2019 neue Vorschriften zur Aufzeichnung von Händlern sowie Haftungsregelungen erlassen, die die digitalen Marktplätze betreffen.

Gemäß § 22f Abs. 1 Satz 1 des UStG-E sind alle Betreiber von elektronischen Marktplätzen verpflichtet, von seinen Verkäufern einen Nachweis einzufordern, dass diese in Deutschland für umsatzsteuerliche Zwecke registriert sind. Wer bei eBay, Amazon oder einem anderen Online-Marktplatz registriert ist und darüber Verkäufe tätigt, bisher aber noch keinen Nachweis erbracht hat, sollte dies schleunigst nachholen.

Alle Online-Marktplätze sind betroffen

Wer an digitale Marktplätze denkt, dem kommen natürlich zunächst einmal Amazon und eBay in den Sinn. Das sind aber noch lange nicht alle Plattformen, die von Händlern hierzulande genutzt werden. Gleiches gilt auch für etsy, Rakuten oder real.de. Multi-Channel-Händler, die mehr als nur einen Vertriebsweg für die eigenen Waren wählen, müssen den Nachweis über die Registrierung zu umsatzsteuerlichen Zwecken auf jeder einzelnen Plattform erbringen. Häufig werden die Verkäuferkonten über eine Schnittstelle mit der Warenwirtschaft verbunden und zentral an einer Stelle verwaltet. Damit Sie von Sperrungen verschont bleiben, müssen Sie trotzdem für jedes einzelne Ihrer Konten reagieren und den verlangten Nachweis erbringen. Es recht derzeit nicht aus, nur ein Hauptkonto mit einer Bescheinigung auszustatten. Sie sollten außerdem keine Zeit verlieren, denn der Oktober rückt immer näher und es ist absehbar, dass es einige Zeit dauern könnte, um gesperrte Konten nach Ablauf der Frist wieder herzustellen. Für Händler bedeutet das in jedem Fall Ausfälle hinsichtlich der eigenen Einnahmen.

Wer ist von der neuen Nachweispflicht betroffen?

Grundsätzlich sind alle Händler und Verkäufer von der neuen Nachweispflicht betroffen, für die eine Pflicht zur Registrierung für die Umsatzsteuer in Deutschland besteht. Das bezieht sich auf Onlinehändler, mit den folgenden Eigenschaften:

  • Sitz in Deutschland
  • Warenlager in Deutschland
  • Verkauf von im EU-Ausland gelagerten Waren an Privatpersonen in Deutschland.
  • Der Gesamtumsatz in Deutschland über alle Verkaufskanäle muss in diesem Fall 100.000€ übersteigen.

Reaktionen der Online-Marktplätze

Die meisten Onlinemarktplätze haben schnell auf die Gesetzesänderung reagiert und die Verkäufer entsprechend über die Nachweispflicht informiert. Da die Frist für das Einreichen der Bescheinigung auf den 1. Oktober 2019 festgelegt wurde, besteht also noch Reaktionszeit für Händler, den entsprechenden Pflichten nachzukommen. Wir möchten allen Händlern dringend davon abraten, das Problem zu lange aufzuschieben oder gar zu ignorieren, denn ein erzwungener Verkaufsstopp durch Sperrung kann stark geschäftsschädigend sein. Ebay und Amazon haben bereits offiziell angekündigt, dass alle Konten von Verkäufern, die es versäumen ihre Bescheinigung fristgerecht hochzuladen, gesperrt werden. Sie sollten sich deshalb den Zusatzaufwand und die Einbußen Ihrer Einnahmen ersparen und sofort handeln. Die nötige Bescheinigung nach § 22f UStG steht allen Unternehmern beim Finanzministerium zum Download bereit. Ausgefüllt können Sie diese Bescheinigung im Anschluss an Ihre Finanzbehörde weiterleiten, welche Ihnen dann die steuerliche Registrierung bestätigt. Reichen Sie diese im Anschluss einfach an die von Ihnen verwendeten Marktplätze weiter.

Schieben Sie das Vorhaben nicht auf

Derzeit dauert es nur wenige Tage, um eine entsprechende Bescheinigung in den Händen zu halten und beim Online-Portal einzureichen. In den kommenden Wochen ist allerdings ein akuter Anstieg an Anfragen zu befürchten, dem die Ämter kaum noch nachkommen werden können. Damit Sie Ihre Bescheinigung rechtzeitig erhalten und überprüfen können, sollten Sie nicht erst die letzten Tage vor Ablauf der Frist abwarten, um zu reagieren. Auch müssen die eingehenden Nachweise von Seiten des Online-Marktplatzes überprüft werden. Planen Sie daher lieber wenigstens einen Monat ein, um alle Vorgaben zu erfüllen.

Fordern Sie jetzt Ihre Bescheinigung an!

Ebenso haben Sie die Möglichkeit, den Antrag per Telefon oder E-Mail beim zuständigen Finanzamt anzufordern.

Wie Sie Ihre Bescheinigung auf dem jeweiligen Marktplatz hochladen können, variiert von Plattform zu Plattform. Informieren Sie sich daher direkt bei eBay, Amazon und Co., die in den meisten Fällen Informationen auf einer gesonderten Seite bereitstellen werden.

Hinweis: Überprüfen Sie vor Nutzung Ihres Bescheids dringend die wichtigsten Angaben, wie den Unternehmensnamen, die Adresse oder die Steuernummer. Das erspart im Zweifelsfall Rückfragen und sorgt dafür, dass der Nachweis rechtzeitig abgeschlossen wird. Besonders wichtig ist auch der Stempel des Finanzamts, da der Bescheid sonst nicht gültig ist.

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