E-Commerce-News im Juni: Was Shop-Betreiber jetzt wissen müssen

DHL beendet GoGreen, der Widerrufsbutton kommt, Bots dominieren das Web und digitale Anleitungen ersetzen Papier. Vier aktuelle Themen, die Online-Händler im Blick haben sollten.


Der E-Commerce-Alltag bringt derzeit gleich mehrere Veränderungen mit sich, die Handlungsbedarf auslösen. Ob logistische Umstellungen, neue gesetzliche Pflichten oder technologische Entwicklungen: Wer frühzeitig informiert ist, kann ruhiger reagieren. Wir fassen die wichtigsten aktuellen Themen für Sie zusammen.


DHL beendet GoGreen – was bedeutet das für Ihren Shop?

Zum 31. August 2026 stellt DHL seinen bisherigen GoGreen-Service ein. Hintergrund sind neue EU-Regelungen gegen Greenwashing, die ab September 2026 strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen stellen – rechtlich verankert im überarbeiteten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). GoGreen basierte bisher auf der Kompensation von Transportemissionen durch externe Klimaschutzprojekte. Das wird künftig nicht mehr als ausreichende Nachhaltigkeitsaussage gewertet.

Ab September 2026 wird GoGreen Plus zum einheitlichen Standard. Dieser Service setzt auf direkte Emissionsreduktionen innerhalb des DHL-Logistiknetzes – im Transport, in der Zustellung und in Gebäuden. Für Privatkunden ist GoGreen Plus dann automatisch bei nationalen und internationalen Paketen enthalten. Geschäftskunden können über das Kundenportal individuell festlegen, für welche Sendungen der Service eingesetzt wird.

Was bedeutet das konkret für Sie als Händler?

Wer das GoGreen-Logo bisher auf Verpackungen, Etiketten, in E-Mails oder auf der Website eingesetzt hat, muss rechtzeitig umstellen. Materialien mit dem alten GoGreen-Branding sollten bis spätestens Ende August ersetzt werden – wer das versäumt, riskiert ab September rechtliche Probleme. Bereits jetzt bietet die Deutsche Post Versandkartons mit GoGreen-Logo mit Rabatten von bis zu 20 Prozent ab, um die verbleibenden Bestände abzuverkaufen.

Widerrufsbutton: Noch wenige Tage bis zur Pflicht

Der 19. Juni 2026 ist in wenigen Tagen. Ab diesem Datum ist der sogenannte Widerrufsbutton für alle Online-Shops, die Fernabsatzverträge mit Verbrauchern über eine Website oder App abschließen, gesetzlich verpflichtend. Rechtsgrundlage ist der neue § 356a BGB, der die überarbeitete EU-Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht umsetzt.

Der Button muss gut sichtbar, leicht zugänglich und eindeutig beschriftet sein – empfohlen wird die Bezeichnung „Vertrag widerrufen“. Eine Einschränkung auf den eingeloggten Kundenbereich oder versteckte Footer-Links reicht dabei ausdrücklich nicht aus. Zusätzlich muss nach jedem ausgeübten Widerruf eine Bestätigungs-E-Mail mit Datum und Uhrzeit des Widerrufs versendet werden – einfache Bestätigungs-E-Mails ohne Zeitstempel genügen nicht.

Wichtig: Es gibt keine Schonfrist. Shops, die am 19. Juni 2026 noch keinen funktionierenden Widerrufsbutton vorhalten, sind ab diesem Tag abmahnfähig. Der Widerrufsbutton ist außerdem eine eigenständige Funktion und darf nicht mit dem bereits seit 2022 bestehenden Kündigungsbutton verwechselt oder zusammengelegt werden – beide müssen separat und klar gekennzeichnet vorhanden sein.

Wir bei wnm® haben dazu bereits einen ausführlichen Beitrag veröffentlicht, der alle technischen und rechtlichen Details zusammenfasst: Widerrufsbutton-Pflicht 2026 – Was Online-Shops jetzt umsetzen müssen

Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Shop bereits compliant aufgestellt ist, sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen bei der technischen Umsetzung in JTL und Shopware.

Bots dominieren das Web – müssen Online-Shops für KI-Agenten optimiert werden?

Eine aktuelle Auswertung des Netzwerkdienstleisters Cloudflare zeigt: Rund 57 Prozent des weltweiten Web-Traffics stammen inzwischen von automatisierten Systemen – Crawler, KI-Agenten, Scraper und andere Bots. Laut dem „State of AI Traffic Report 2026″ der Cybersicherheitsfirma Human Security stieg dieser automatisierte Traffic im Jahr 2025 fast achtmal schneller als menschliche Aktivität.

Für Shop-Betreiber ist diese Entwicklung ambivalent. Einerseits navigieren KI-Agenten zunehmend im Auftrag echter Nutzer durch das Internet – sie recherchieren Produkte, vergleichen Preise und können Kaufprozesse auslösen. Das eröffnet neue Chancen für Shops mit gut strukturierten Produktdaten. Andererseits kann Bot-Traffic Serverkosten in die Höhe treiben, Analysedaten verzerren und Bandbreite verbrauchen, ohne einen einzigen Umsatz zu generieren.

Was sollten Händler jetzt tun?

Experten empfehlen, technische Infrastrukturen stärker auf maschinenlesbare Datenstrukturen auszurichten. Konkret bedeutet das: strukturierte Produktdaten, saubere API-Schnittstellen und eine sorgfältige Trennung von legitimen KI-Zugriffen und missbräuchlichem Bot-Traffic in den Analytics-Auswertungen. Wer seine Traffic-Analyse nicht anpasst, arbeitet zunehmend mit verfälschten Daten – und investiert möglicherweise in Maßnahmen, die nur Bots zugutekommen.

Cloudflare stuft diese Entwicklung als nächste Evolutionsstufe des Internets ein, warnt aber zugleich: Bestehende IT-Infrastrukturen und Sicherheitskonzepte seien auf diese Verschiebung noch nicht ausgelegt.

EU-Reform: Digitale Anleitungen statt Papierbeilagen

Vertreter des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine Anpassung der Produktinformationspflichten geeinigt. Demnach dürfen Verkäufer bestimmter Produktkategorien ihre Bedienungsanleitungen künftig rein digital bereitstellen – eine gedruckte Version muss dann nicht mehr automatisch beigelegt werden.

Die Liste der betroffenen Produktkategorien ist breit gefächert: Sie umfasst unter anderem Glühbirnen, E-Bike-Batterien, Sportboote und Jetskis sowie Industriegüter wie Schiffsausrüstung und Aufzüge. Verbraucher, die die Anleitung weiterhin auf Papier wünschen, haben das Recht darauf – müssen sie aber aktiv beim Händler anfordern.

Was bedeutet das für den Handel?

Auf den ersten Blick klingt die Neuregelung nach Entlastung. Doch sie bringt auch neue organisatorische Anforderungen: Digitale Anleitungen müssen dauerhaft abrufbar vorgehalten werden, und eingehende Anfragen nach Papierversionen müssen zuverlässig bearbeitet werden. Viele Details – Fristen, technische Anforderungen und Zuständigkeiten – sind noch offen, da Parlament und Rat die finale Ausgestaltung noch beschließen müssen.

Wer Produkte aus den betroffenen Kategorien vertreibt, sollte die Entwicklung im Auge behalten und prüfen, ob digitale Anleitungen bereits heute in den Fulfillment-Prozess integriert werden können.

Unser Fazit

Der aktuelle Nachrichtenmix zeigt: Der Handlungsdruck für Online-Händler bleibt hoch. Besonders der Widerrufsbutton hat unmittelbare Dringlichkeit – hier zählen jetzt noch Tage. Beim DHL GoGreen-Wechsel ist der Zeitrahmen mit Ende August etwas entspannter, aber auch hier sollte die Materialprüfung zeitnah erfolgen.

Wenn Sie Unterstützung bei der technischen Umsetzung benötigen – sei es beim Widerrufsbutton, bei der Shop-Optimierung für strukturierte Daten oder bei anderen compliance-relevanten Anpassungen -, stehen wir Ihnen als Full-Service-Agentur für JTL und Shopware gerne zur Seite.

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