EU‑Zollfreigrenze fällt: Was bedeutet das für den Onlinehandel?

Die EU‑Zollfreigrenze fällt ab dem 1. Juli 2026. Bisher konnten Waren mit einem Wert bis zu 150 Euro zollfrei aus Nicht‑EU‑Staaten in die EU eingeführt werden. Diese Regelung entfällt und wird durch einen Pauschalzoll von 3 Euro pro Paket ersetzt – auch wenn der Warenwert unter 150 Euro liegt.

Diese Änderung ist Teil einer umfassenderen E‑Commerce‑Zollreform der EU, um faire Wettbewerbsbedingungen zwischen internationalen Anbietern und europäischen Händlern zu schaffen.

Warum wird die Zollfreigrenze abgeschafft?

  • Die bisherige Regelung begünstigte vor allem Anbieter aus Drittländern mit sehr günstigen Preisen.
  • Große Mengen billiger Importwaren (z. B. aus China) wurden zollfrei geliefert.
  • Europäische Einzelhändler sahen sich dadurch in deutlicher Wettbewerbs‑ und Preisdrucklage.

Diese Entwicklung führte zu Diskussionen über Wettbewerbsverzerrung und unfaire Handelspraktiken, weshalb EU‑Minister die Zollfreigrenze abschaffen wollten.


Wie wirkt sich die neue Zollregelung praktisch aus?

1. Pauschalzoll von 3 Euro pro Paket

Jedes Paket, das aus einem Nicht‑EU‑Land mit einem Warenwert von unter 150 Euro versandt wird, kostet künftig mindestens 3 Euro Zoll – auch wenn vorher keine Abgaben fällig waren.

2. Auswirkungen auf Händler im Onlinehandel

  • Importkosten steigen: Händler, die Produkte aus Nicht‑EU‑Ländern beziehen, müssen die 3‑Euro‑Abgabe kalkulieren.
  • Preisgestaltung anpassen: Diese neue Zollregelung kann Einfluss auf Endkundenpreise haben.
  • Mehr Verwaltungsaufwand: Zollabwicklung kann komplexer werden, besonders wenn Liefermengen hoch sind.

3. Auswirkungen auf Verbraucher

  • Konsumenten könnten höhere Versand‑ oder Produktpreise sehen.
  • Paketdienste übernehmen meist die Zollabwicklung, aber zusätzliche Kosten könnten weitergegeben werden.

Fragen zur Zollreform – einfach erklärt

Was genau ändert sich?

Die EU‑Zollfreigrenze fällt, und statt zollfreier Einfuhr wird ein Pauschalzoll von 3 Euro pro Paket eingeführt – auch bei Waren unter 150 Euro Wert.

Warum wird das gemacht?

Die EU will den Wettbewerb fairer gestalten und verhindern, dass Billigimporte aus Drittländern den heimischen Markt verdrängen, so berichtet das Bundesministerium für Finanzen.

Wann tritt die Regelung in Kraft?

Am 1. Juli 2026 tritt der Pauschalzoll in Kraft. Die vollständige Abschaffung aller Zollfreigrenzen (ohne Übergangslösung) ist ab 2028 geplant.
Quelle: kmlz.de.

Wer ist betroffen?

  • Händler im E‑Commerce, die Produkte von außerhalb der EU importieren.
  • Konsumenten, die online bei Drittlands‑Anbietern bestellen.
  • Paketdienstleister, die Zollabwicklung übernehmen müssen.

Tipps für Onlinehändler im E‑Commerce

  • Frühzeitig planen: Kalkulieren Sie die neuen Zollkosten in Ihre Preiskalkulation ein.
  • Kommunikation mit Kunden: Informieren Sie Ihre Kundschaft transparent über mögliche Preisänderungen.
  • Zollprozesse digitalisieren: Nutzen Sie Softwarelösungen zur effizienten Zollabwicklung.
  • Beratung einholen: Sprechen Sie mit Experten, um Unsicherheiten zu vermeiden.

Fazit zur EU Zollfreigrenze

Das EU‑Zollfreigrenze fällt‑Datum am 1. Juli 2026 ist ein wichtiger Meilenstein für Händler und Konsumenten im Onlinehandel. Der neue Pauschalzoll von 3 Euro pro Paket bringt Veränderungen für Kalkulation, Preisgestaltung und Zollabwicklung. Frühzeitige Planung und kompetente Beratung sind jetzt entscheidend.

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Quelle des Beitrags: E-Commerce Magazin

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