Am 1. Januar 2020 treten einige Änderungen in Kraft, die besonders für Onlinehändler von Relevanz sind. Wir möchten Sie über die Grundlagen aufklären und Sie mit diesem Beitrag auf die neuen Vorschriften vorbereiten.
Das Kassensystem JTL-POS erfüllt bereits jetzt alle Anforderungen der Kassensicherungsverordnung „KassenSichV“.
Ursache für die Änderungen
Auch der stationäre Handel hat in den letzten Jahren viele Entwicklungen durchlaufen. Am gravierendsten war dabei sicherlich der Umstieg vieler Händler auf elektronische Kassensysteme. Was eine große Erleichterung für die Verkäufer bedeutet, blieb für die Steuerbehörden jedoch nicht ohne Folgen. Es kam zu Manipulationsversuchen, wodurch jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe entstanden. Die neuen Vorgaben sollen vorrangig Manipulationen verhindern. Alle Umsatzdaten müssen nahtlos aufgezeichnet und manipulationssicher aufbewahrt werden. Dieser Prozess, der auch als Fiskalisierung bezeichnet wird, erfolgt in Deutschland vergleichsweise spät. Während Ideen dazu schon vor Jahren diskutiert und in vielen anderen EU-Staaten zur Umsetzung kamen, erfolgt in Deutschland erst 2020 die Umsetzung. Ab dem 1. Januar 2020 bestimmt die KassenSichV die gesetzlichen Anforderungen und Händler müssen sich an diese halten, um auch weiterhin rechtskonform zu agieren und legal kassieren zu können.
Was verbirgt sich hinter „KassenSichV“?
Hinter KassenSichV stehen all die neuen Standards für Kassensysteme, durch die eine Manipulation elektronischer Kassen vermieden werden soll. Ziel ist es, den Finanzämtern die Kontrolle zu erleichtern, sodass zukünftig weniger Steuerschäden entstehen.
Technische Sicherheitseinrichtung
Ab dem 1. Januar 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Weil es hier jedoch bei der Zertifizierungsstelle zu Verzögerungen gab, gibt es einen kleinen Aufschub. Weil nicht alle über zwei Millionen betroffene Kassen bis zum 1. Januar mit TSE ausgestattet werden können, wurde die Übergangsphase um 10 Monate bis zum 30.09.2020 vereinbart. Damit ist nun länger Zeit, eine passende Sicherheitseinrichtung einzurichten, bevor die Finanzbehörden eingreifen.
Kassenmeldepflicht
Alle im Betrieb befindlichen Kassen müssen bis zum 31.01.2020 bei dem jeweils zusätzlichen Finanzamt gemeldet werden. Es gibt derzeit noch kein Online-Formular für diese Anmeldung. Das Finanzamt benötigt für die Anmeldung den Namen und die Steuernummer des Betreibers, die Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems und der TSE, die Anzahl, Seriennummer sowie den Ort der Kasse und zu guter Letzt auch das Datum der Anschaffung, Außerbetriebnahme und anderer Änderungen im Aufzeichnungssystem.
Belegausgabepflicht
Ab 2020 müssen Händler ihren Kunden verpflichtend Belege ausgeben, die die Seriennummer der Kasse oder der TSE beinhalten, einen Signaturzähler und einen Prüfwert aufweisen.
Datenaufbereitung nach DSFinV-K
Die letzte Auflage betrifft die Datenübermittlung. Für die Übermittlung der Kassendaten muss in Zukunft ein standardisiertes Dateiformat, kompatibel zur Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme sein. Das ist bis zum 30.09.2020 zu implementieren.
Für wen ist die Kassensicherungsverordnung von Bedeutung?
Die KassenSichV gilt als neuer verbindlicher Standard für alle Händler mit elektronischer Registrierkasse. Eine Ausnahme gilt für alle Kassensysteme, die zwischen dem 25.11.2010 und dem 01.01.2020 erworben wurden. Sofern diese die bisherigen Standards (GoBD) erfüllen, jedoch nicht mit einem TSE aufgerüstet werden können, dürfen sie noch bis zum 31.12.2022 weiterhin genutzt werden. Es muss jedoch durch eine Bestätigung des Kassenherstellers nachgewiesen werden, dass keine Aufrüstung möglich ist.
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JTL hat alle relevanten Infos zu den kommenden Änderungen übersichtlich in einem kostenlosen Whitepaper zusammengefasst. Dieses können Sie sich hier herunterladen. Dort erfahren Sie auch zusätzliche Infos rund um das TSE und wie welche Sicherheitsmaßnahmen für JTL-POS genutzt werden.
Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung oder Steuerberatung dar. Bei weiterführenden Fragen sollten Sie sich daher an einen Anwalt oder Steuerberater wenden.
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