Google Analytics: UA oder GA4 – was ist jetzt Rechtskonform?

Die DSGVO und ihr Einfluss auf den Einsatz von Google Analytics

Google Analytics wird gerne eingesetzt, um eine präzise Auswertung der aktuellen Marktsituation zu erhalten. Es ist nicht ohne Grund eines der verbreitetsten Analysewerkzeuge, um Zugriffe auf Websites und Nutzerverhalten auszuwerten. Leider wird es mittlerweile immer schwieriger, den Einsatz von Google Analytics auf Websites in der EU zu rechtfertigen. Derzeitig ist der Einsatz von Google Analytics nach DSGVO leider nicht rechtskonform möglich.

Wer ist betroffen?

Tatsächlich trifft es den Ersterheber der Daten, welcher in diesem Fall der Websitebetreiber ist. Dieser ist dafür verantwortlich, konforme Lösungen zu nutzen und zu implementieren. Die Entscheidungen der Aufsichtsbehörden richten sich demnach immer an die Betreiber der Websites und nicht an Google Analytics. Somit werden gezielt die Betreiber von Webseiten dazu aufgefordert, die Nutzung der Google-Analytics-Funktionalität unter den derzeitigen Bedingungen einzustellen. Zur Ermittlung der wertvollen Daten sollen nun Werkzeuge genutzt werden, die keine persönlichen Informationen an ein Drittland übertragen, das niedrigere Datenschutz-Standards hat. Auf mögliche Optionen gehen wir im weiteren Verlauf noch ein.

Der GA4-Tracking-Code: was ändert sich bei Google Analytics?

Bereits seit dem 14. Oktober 2020 veröffentlichte Google Analytics 4 (GA4), das Universal Analytics, also den UA-Code, in Zukunft ersetzen soll. Hierbei sollte den Nutzern bereits geholfen werden, die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Daher weißt Google Analytics seither immer wieder auf die Umstellung zu GA4 hin und verbesserte die Anforderungen für die DSGVO. Leider stellt sich aber immer mehr heraus, das GA4 bislang auch nicht DSGVO konform ist. Rechtsicher ist die Nutzung mit dieser Umstellung somit auch nicht.

Getroffene Datenschutzmaßnahmen für GA4

Mit GA4 wird schon eine Reihe von Datenschutzfunktionen eingeführt. Darunter fallen die standardmäßige IP-Anonymisierung, der Serverstandort, der Zustimmungsmodus, die Löschung persönlicher Daten der Nutzer, Regeln für personenbezogene Daten und eine kürzere Datenspeicherdauer. Besonders interessant und somit die wichtigste Datenschutzverbesserung ist die Standard-IP-Anonymisierungsfunktion. Sie sorgt dafür, dass Google Analytics keine IP-Adressen mehr speichert. Das sind viele implementierte Maßnahmen für erweiterte Datenschutzfunktionen, doch auch diese machen Ihre Website jedoch leider zurzeit nicht zwangsläufig DSGVO-konform.

Zukünftige Nutzung von Google Analytics 4

Folgen Sie diesen Schritten, um ein für ein DSGVO konformes analysieren zu sorgen:

  • Verwenden Sie GA4 nur mit der standardmäßigen Anonymisierung
  • Nutzen Sie die anonymisierten Daten nur für aggregierte statistische Berichte
  • Deaktivieren Sie die Personalisierungsfunktion für Werbung in GA4
  • Unterzeichnen Sie eine Datenverarbeitungsvereinbarung mit Google bezüglich einer eingeschränkten Datenübertragung
  • Holen Sie die ausdrückliche Zustimmung der Endnutzer zur Verwendung der Google Analytics-Cookies ein.
  • Geben Sie GA4-Daten nicht an Google-Produkte weiter, wie z. B. Google Signals oder Google Ads

Was passiert mit dem UA-Code?

Wie schon von Google angekündigt, wird ab dem 1. Juli 2023 in standardmäßigen Universal Analytics-Properties keine Daten mehr verarbeitet. Die verarbeiteten Berichte können noch eine zeit lang eingesehen werden, neue Daten werden zukünftig nur in die Google Analytics 4-Properties einfließen. Wir empfehlen Ihnen daher, die bisherigen Daten zu sichern, indem Sie die Berichte als Tabelle exportieren.

So exportieren Sie einen Bericht:

Rufen Sie die für Sie relevanten Berichte in der Google Analytics Property auf. Der Bericht wird in Analytics mit den Einstellungen exportiert, die Sie auf dem Bildschirm sehen. Daher ist es sinnvoll, die Ansicht und somit ggf. Zeitraum und weitere Einstellungen für den gewünschten Export anzupassen. Klicken Sie rechts neben dem Titel des Berichts auf Exportieren und wählen Sie ein gewünschtes Exportformat aus. Sie können zwischen TSV, TSV für Excel, Excel (XLSX), CSV, PDF und Google Tabellen ein passendes Format auswählen. Die Datei wird automatisch generiert und im Downloadverzeichnis Ihres Computers gespeichert. Ein erstelltes Liniendiagramm ist nicht in der Exportdatei aufgeführt. Wir empfehlen die Daten als Exceltabelle zu exportieren um weiterhin mit den Daten arbeiten zu können.

Was passiert mit der Tracking Suite und artverwandten Plugins von wnm?

Die Nutzung ist generell weiterhin möglich, auch mit der neuen GA4 Property. Bitte entscheiden Sie als Erheber der Daten ob Sie die Sammlung, Verarbeitung und Speicherung der Daten DSGVO konform gewährleisten können.

Vorteile von Alternativen und Verzicht auf Google Analytics

Mögen Sie den Cookie Banner? Nein? Ihre Kunden auch nicht. Ganz besonders nicht am Handy. Sollten Sie auf die Datenerhebung verzichten können, ist dies ein klarer Vorteil für die mobile Ansicht. Alternativ können Sie viele Daten bereits im Backend Ihres JTL-Shops und der JTL-Wawi auslesen, wie zum Beispiel:

  • Umsatzstatistiken
  • Bestellhistorie
  • Besucherzahlen
  • Meistverkaufte Artikel
  • Kundenherkunft
  • Häufigste Lieferländer
  • Suchmaschinen-Statistiken
  • Coupon-Statistiken
  • Kampagnen für Newsletter und Preissuchmaschinen

Sie können ein Tool wie z.B. Sistrix oder Xovi nutzen für eine detaillierte Auswertung von Keywords, SEO Onpageanalysen und Mitbewerber Vergleiche.

Wenn es noch etwas ähnlicher wie Google Analytics sein darf, nur Datenschutzkonform, dann empfehlen wir matomo.org, das selbst von der europäischen Union genutzt wird. Hier werden die Daten lokal auf Ihrem eigenen Server erfasst und weder in ein anderes Land noch an andere Unternehmen geleitet.

Möchten Sie Unterstützung bei der Umstellung auf GA4 erhalten? Dann melden Sie sich gerne bei uns telefonisch während unserer Geschäftsöffnungszeiten oder über unser Kontaktformular. Bitte beachten Sie das wir in diesem Text und auch während einer Zusammenarbeit keine Rechtsberatung vornehmen können. Bitte informieren Sie sich über die aktuelle rechtliche Lage.

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