Der Umstieg auf einen Onlineshop ist gerade sehr gefragt. Jede Branche befasst sich mit diesem Thema, um mehr Reichweite zu erlangen. Doch nicht jede Branche hat gleiche Anforderungen. Besonders im Unterschied liegen ein Modegeschäft und ein Tabak- oder Spirituosenverkäufer. Doch wo liegt dieser Unterschied? Bei den gesetzlichen Vorschriften, die selbstverständlich genauso greifen wie bei einem persönlichen Kauf. Auch ein Onlineshop muss nach deutschem Recht gewisse Auflagen erfüllen.
Auflagen für den Onlineshop
Eine hiervon ist das Jugendschutzgesetz, welches die Altersverifikation besonders fordert. Durch die Vorgaben des JuSchG dürfen Onlinehändler bestimmte Waren nicht an minderjährige Kunden bzw. an Jugendliche verkaufen. So wird in Bezug auf diese Waren ein Faktor immer wichtiger: Die Altersprüfung! Denn, hierbei hat man nicht so einfach die Möglichkeit, seinen Personalausweis vorzuzeigen. Die Prüfung muss demnach mit einer anderen Methode erfolgen. Schließlich ist ein Vertrag mit Minderjährigen schwebend unwirksam. Die Kaufentscheidungen müssen von den Eltern genehmigt werden. Wenn keine Prüfung stattfindet, entsteht mit hoher Wahrscheinlichkeit schnell ein großes, wirtschaftliches Risiko für den Händler, da Sie verpflichtet sind bereits gelieferte Waren zurück zu nehmen.
Dem Gesetz entsprechend kommt ein Händler der Tabakwaren, Spirituosen oder weitere Waren verkauft, die unter das Jugendschutzgesetz fallen, nicht drumherum eine funktionale Altersprüfung in seinen Onlineshop zu integrieren. Minderjährige dürfen entsprechendes Angebot nicht einmal aufrufen, um durch solche Seiten zu stöbern. Ein uneingeschränkter Zugang für Minderjährige kann zu Abmahnungen führen.
Schutz für Ihren Onlineshop
Damit Sie sich vor diesen Abmahnungen schützen können, gibt es passende Plugins, die einen Onlineshop dahingehend ergänzend unterstützen können. Wir bieten Ihnen das Altersprüfung-Plugin an, welches bei einem Seitenaufruf im JTL-Shop 5 anhand eines Pop-up Fensters eine Abfrage anzeigen lässt. Der Text der Abfrage ist individuell gestaltbar und lässt sich leicht umsetzen. Es gibt zwei Bedienfelder „Ja“ und „Nein“ bei der Altersüberprüfung. Wenn das Alter den Anforderungen der Seite entspricht, wird Zugang zur Webseite gewährt. Sollte dies nicht der Fall sein, sprich keine Volljährigkeit gegeben sein, gelangt der Webseitenaufrufer auf eine andere Seite. Diese Seite kann vom Shop Betreiber selbst bestimmt werden, es empfiehlt sich natürlich eine Weiterleitung zum Artikel des Jugendschutzgesetzes. Sie haben nun auch die Möglichkeit, das Plugin sehr gezielt bei speziellen Produkten einzusetzen und die Nutzer nur dort nach ihrem Alter abzufragen.
Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Altersprüfung online? Nutzen Sie gerne unsere Kontaktmöglichkeiten. Über unsere Telefonnummer erreichen Sie außerdem schnell einen kompetenten Mitarbeiter, der Ihnen weiterhelfen kann.