Widerrufsbutton Pflicht ab Juni 2026 – Was Online-Shop-Betreiber jetzt wissen müssen

Was ist der Widerrufsbutton und weshalb wird er verpflichtend?

Der Widerrufsbutton ist eine verpflichtende digitale Widerrufsfunktion im Online-Shop. Kundinnen und Kunden sollen damit ihren Widerruf direkt über die Shop-Oberfläche erklären können – ohne erst lange zu suchen oder umständliche Wege über E-Mail, Kontaktformulare oder PDF-Dokumente gehen zu müssen.

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die den Verbraucherschutz im Online-Handel europaweit stärken soll. Das Ziel dieser EU-Vorschriften ist eindeutig: Der Widerruf soll für Verbraucherinnen und Verbraucher genauso einfach sein wie der Online-Kauf selbst. Denn während ein Produkt mit wenigen Klicks bestellt ist, gestaltet sich der Widerruf in vielen Shops bislang deutlich aufwendiger. Genau diese Asymmetrie soll der Widerrufsbutton ab 2026 beseitigen.

Der Gesetzentwurf zum Widerrufsbutton in Deutschland setzt damit eine Vorgabe der Europäischen Union um und betrifft den gesamten elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbraucherinnen und Verbrauchern. Für Sie als Shop-Betreiber bedeutet das: Es handelt sich nicht um eine freiwillige Empfehlung, sondern um eine verbindliche Pflicht mit konkretem Stichtag.

Neue Widerrufsbutton-Pflicht: Was bedeutet das für Ihren Online-Shop ab Juni 2026?

Der Widerrufsbutton ist nicht einfach nur ein weiterer Link im Footer Ihres Shops. Vielmehr handelt es sich um eine klar erkennbare Widerrufsmöglichkeit, die bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen muss. Im Folgenden erfahren Sie, worauf es bei der Umsetzung konkret ankommt.

Zweistufiger Widerrufsprozess

Der Widerruf über den Button läuft typischerweise zweistufig ab:

  1. Schritt 1 – Angaben erfassen: Zunächst werden die notwendigen Informationen abgefragt, die für die Bearbeitung des Widerrufs erforderlich sind (beispielsweise Name, Bestell- oder Vertragsnummer und ein Kommunikationsmittel für die Bestätigung).
  2. Schritt 2 – Widerruf bestätigen: Danach muss der Widerruf über eine separate Bestätigungsschaltfläche eindeutig abgesendet werden. Eine empfohlene Beschriftung lautet beispielsweise „Widerruf bestätigen“.

Dieser zweistufige Prozess stellt sicher, dass ein Widerruf nicht versehentlich ausgelöst wird, und gibt Ihren Kundinnen und Kunden gleichzeitig die Sicherheit, dass ihr Anliegen korrekt übermittelt wurde.

Ablauf des zweistufigen Widerrufsprozesses über den Widerrufsbutton im Online-Shop

Gestaltung und Beschriftung

Die Widerrufsfunktion muss auf Ihrer Shop-Oberfläche gut sichtbar, leicht erreichbar und eindeutig beschriftet sein. Empfohlen wird eine optische Hervorhebung, etwa durch eine auffällige Schriftfarbe oder eine kontraststarke Gestaltung. Dabei gilt: Es muss nicht zwingend ein klassischer Button sein – auch ein klar erkennbarer und eindeutig beschrifteter Link kann die Anforderungen erfüllen.

Wichtig: Unklare oder versteckte Bezeichnungen wie „Kontakt“, „Serviceanfrage“ oder „Hilfe“ reichen ausdrücklich nicht aus. Solche Formulierungen können Abmahnrisiken nach sich ziehen, da sie die gesetzliche Anforderung der Eindeutigkeit nicht erfüllen.

Verfügbarkeit auf allen Endgeräten

Der Widerrufsbutton muss auf allen Endgeräten verfügbar sein, über die Ihr Online-Shop erreichbar ist. Das betrifft sowohl die Desktop-Version als auch die mobile Ansicht Ihres Shops sowie gegebenenfalls eine zugehörige App. Eine Widerrufsfunktion, die nur am Desktop funktioniert, aber auf dem Smartphone nicht erreichbar oder nutzbar ist, erfüllt die gesetzlichen Vorgaben nicht.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen ohne Widerrufsbutton?

Wenn der Widerrufsbutton ab dem 19. Juni 2026 verpflichtend ist und in Ihrem Online-Shop fehlt oder praktisch nicht nutzbar ist, kann das empfindliche Folgen haben. Die Risiken lassen sich in zwei Kategorien unterteilen.

Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände

Fehlt der Widerrufsbutton trotz Pflicht, stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar. In der Praxis können daraus Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände folgen – häufig inklusive Abmahnkosten und der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Wer eine solche Abmahnung ignoriert, muss mit gerichtlichen Schritten rechnen.

Wer eine Online-Shop Abmahnung vermeiden möchte, sollte die Umsetzung daher nicht auf die lange Bank schieben. Erfahrungsgemäß steigt die Abmahntätigkeit unmittelbar nach Inkrafttreten neuer gesetzlicher Pflichten sprunghaft an – ein Muster, das bereits beim Kündigungsbutton zu beobachten war.

Bußgelder und finanzielle Risiken

Neben Abmahnungen drohen auch behördliche Bußgelder, wenn der Widerrufsbutton nicht oder fehlerhaft bereitgestellt wird. Die Höhe richtet sich nach der Unternehmensgröße:

UnternehmensgrößeMaximales Bußgeld
Jahresumsatz über 1,25 Mio. EuroBis zu 4 % des Jahresumsatzes
Jahresumsatz unter 1,25 Mio. EuroBis zu 50.000 Euro

Diese Bußgeldrahmen verdeutlichen: Die Widerrufsbutton-Pflicht ist kein Kavaliersdelikt. Gerade für kleine und mittlere Online-Händler können 50.000 Euro eine existenzbedrohende Summe darstellen.

Wer ist von der Widerrufsbutton-Pflicht betroffen?

Die neue Regelung betrifft einen großen Teil des Online-Handels – aber nicht alle Geschäftsmodelle gleichermaßen. Im Folgenden finden Sie eine klare Übersicht.

Betroffene Geschäftsmodelle und Vertriebswege

Von der Widerrufsbutton-Pflicht betroffen sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die:

  • Fernabsatzverträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern (B2C) abschließen und den Vertragsschluss über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglichen
  • Klassische Online-Shops betreiben
  • Über Verkaufs- und Vermittlungsplattformen (z. B. Marktplätze) verkaufen
  • Produkte oder Dienstleistungen über Apps anbieten

Die Pflicht gilt grundsätzlich für Waren und Dienstleistungen. Je nach Angebot kann sie darüber hinaus auch digitale Inhalte und digitale Leistungen umfassen – etwa E-Books, Online-Kurse, Software-Lizenzen oder Streaming-Dienste, sofern dafür ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

Ausnahmen von der Pflicht

Nicht jedes Geschäftsmodell fällt unter die neue Regelung. Ausgenommen sind:

  • Verträge außerhalb einer Online-Benutzeroberfläche, zum Beispiel Abschlüsse am Telefon, per Post oder im stationären Handel
  • Reine B2B-Geschäfte, da im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen typischerweise kein gesetzliches Widerrufsrecht wie im B2C-Bereich greift
  • Individuell angefertigte Waren (z. B. personalisierte Produkte über Plattformen wie Etsy), für die ohnehin kein Widerrufsrecht besteht
  • Verträge, für die gesetzlich kein Widerrufsrecht gilt – die Pflicht zum Widerrufsbutton besteht nur dort, wo überhaupt ein gesetzliches Widerrufsrecht existiert

Merke: Die entscheidende Frage lautet immer: Besteht für den jeweiligen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht? Nur wenn dies der Fall ist, greift auch die Pflicht zur Bereitstellung des Widerrufsbuttons.

Welche Vorteile bringt der Widerrufsbutton für Ihre Kunden?

Auch wenn der Widerrufsbutton zunächst als zusätzliche Pflicht wahrgenommen wird, bringt er aus Kundenperspektive spürbare Verbesserungen mit sich. Und was Ihren Kunden nützt, stärkt letztlich auch das Vertrauen in Ihren Shop.

Schnellerer Widerruf ohne Umwege

Statt erst nach einer Kontaktadresse zu suchen oder eine Nachricht formulieren zu müssen, gibt es im Online-Shop einen klar definierten Weg, um den Widerruf direkt anzustoßen. Das spart Zeit und reduziert Frustration.

Weniger Unsicherheit im Ablauf

Der Widerruf ist als geführter Prozess gedacht. Kundinnen und Kunden werden Schritt für Schritt durchgeleitet, und am Ende wird der Widerruf noch einmal eindeutig bestätigt. Das verhindert Missverständnisse und sorgt für mehr Orientierung – insbesondere bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, die zum ersten Mal von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Nachweis durch Bestätigung

Nach dem Absenden des Widerrufs soll eine Eingangsbestätigung erfolgen – in der Regel per E-Mail. Damit haben Kundinnen und Kunden einen dokumentierten Nachweis in der Hand, falls es später zu Rückfragen oder Unstimmigkeiten kommt.

Mehr Transparenz statt versteckter Informationen

Der Widerrufsbutton macht das Widerrufsrecht sichtbarer. Kundinnen und Kunden müssen nicht erst das Kleingedruckte durchsuchen, sondern sehen direkt, wo und wie sie den Widerruf erklären können. Diese Transparenz stärkt das Vertrauen in Ihren Shop und kann sich langfristig positiv auf die Kundenbindung auswirken.

Checkliste: Widerrufsbutton rechtzeitig und korrekt umsetzen

Damit Sie den Überblick behalten und die Umsetzung strukturiert angehen können, haben wir die wichtigsten Punkte in einer Checkliste zusammengefasst:

  • Prüfen Sie, ob Ihr Shop betroffen ist: Schließen Sie Fernabsatzverträge mit Verbrauchern (B2C) über eine Online-Benutzeroberfläche ab? Dann gilt die Pflicht.
  • Planen Sie den zweistufigen Prozess: Datenerfassung und separate Bestätigung müssen technisch sauber umgesetzt werden.
  • Wählen Sie eine eindeutige Beschriftung: Verwenden Sie klare Begriffe wie „Widerruf“ oder „Vertrag widerrufen“ – keine vagen Bezeichnungen.
  • Sorgen Sie für Sichtbarkeit: Der Button oder Link muss gut erkennbar und ohne langes Suchen erreichbar sein.
  • Testen Sie auf allen Endgeräten: Desktop, Tablet, Smartphone – die Widerrufsfunktion muss überall funktionieren.
  • Implementieren Sie eine automatische Eingangsbestätigung: Nach Absenden des Widerrufs muss eine Bestätigung an den Kunden versendet werden.
  • Beachten Sie die Widerrufsfrist: Die Widerrufsfunktion muss während der gesamten gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen verfügbar sein – eine pauschale Anzeige ist zulässig.
  • Dokumentieren Sie den Prozess: Halten Sie fest, wann und wie der Widerrufsbutton implementiert wurde, um im Streitfall Nachweise vorlegen zu können.
  • Holen Sie rechtliche Beratung ein: Lassen Sie die konkrete Umsetzung von einer spezialisierten Rechtsstelle prüfen.

Unser Tipp: Frühzeitig planen und DSGVO beachten

Juni 2026 klingt weit weg – doch erfahrungsgemäß wird es bei vielen Shop-Betreibern am Ende knapp. Wer frühzeitig mit der Planung beginnt, vermeidet unnötigen Zeitdruck und kann die Umsetzung sorgfältig testen.

Beachten Sie bei der Implementierung außerdem den DSGVO-Grundsatz der Datensparsamkeit: Ihre Kundinnen und Kunden sollten nur Daten eingeben müssen, die für den Widerruf tatsächlich erforderlich sind – typischerweise Name, Vertrags- oder Bestellnummer und ein Kommunikationsmittel für die Bestätigung. Erheben und speichern Sie diese Daten DSGVO-konform und informieren Sie in Ihrer Datenschutzerklärung über die Verarbeitung.

> Praxishinweis: Die Erfahrungen mit dem Kündigungsbutton (§ 312k BGB), der seit Juli 2022 für Dauerschuldverhältnisse verpflichtend ist, zeigen: Viele Unternehmen haben die Umsetzung zu spät angegangen und wurden in der Folge abgemahnt. Nutzen Sie diesen Erfahrungswert und handeln Sie proaktiv.

Widerrufsbutton rechtzeitig umsetzen – Unterstützung durch die wnm GmbH

Ab dem 19. Juni 2026 ist der Widerrufsbutton für Online-Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern (B2C) verpflichtend. Reine B2B-Onlineshops sind nicht betroffen, da hier kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

Wer die Umsetzung zu spät angeht, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und unnötigen Stress. Auch wenn der Termin noch in der Zukunft liegt, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung, um rechtzeitig vorbereitet zu sein und einen rechtssicheren Shop zu gewährleisten.

Die wnm GmbH unterstützt Sie bei der technischen Umsetzung des Widerrufsbuttons in Ihrem Online-Shop – unabhängig davon, welches Shopsystem Sie einsetzen. Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung wird von uns nicht angeboten. Hierfür sollten Sie eine spezialisierte Rechtsstelle kontaktieren.

Bei Fragen zur Implementierung oder Planung können Sie gerne einen Beratungstermin mit uns vereinbaren.

Außerdem aktuell wichtig für Online-Händler:

Die Widerrufsbutton-Pflicht ist nur eine von mehreren regulatorischen Änderungen, die auf den Online-Handel zukommen. Informieren Sie sich rechtzeitig auch über diese Themen:

Häufige Fragen zum Widerrufsbutton (FAQ)

Hat man immer 14 Tage Widerrufsrecht?

Grundsätzlich gilt bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Diese Frist beginnt bei Warenlieferungen in der Regel mit dem Erhalt der Ware, bei Dienstleistungen mit dem Vertragsschluss. Allerdings gibt es gesetzlich definierte Ausnahmen, bei denen kein Widerrufsrecht besteht – etwa bei individuell angefertigten Waren, versiegelten Hygieneprodukten nach Entsiegelung oder bei digitalen Inhalten, wenn die Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat. Der Widerrufsbutton muss während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar sein. Eine pauschale Anzeige – also ohne individuelle Berechnung der Frist pro Kunde – ist dabei zulässig.

Was ändert sich 2026 beim Onlineshopping?

Ab dem 19. Juni 2026 tritt die Widerrufsbutton-Pflicht in Kraft. Online-Shops, die Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern über eine digitale Benutzeroberfläche abschließen, müssen dann eine gut sichtbare und leicht erreichbare Widerrufsfunktion bereitstellen. Der Widerruf EU-weit soll damit so einfach werden wie der Kauf selbst. Diese Änderung betrifft den gesamten B2C-Online-Handel innerhalb der Europäischen Union und geht auf eine entsprechende EU-Richtlinie zurück.

Wie schreibt man einen Widerruf per E-Mail?

Ein Widerruf per E-Mail ist auch nach Einführung des Widerrufsbuttons weiterhin möglich – der Button stellt lediglich einen zusätzlichen Weg dar. Für einen wirksamen Widerruf per E-Mail sollten Sie folgende Angaben machen: Ihren vollständigen Namen, die Bestell- oder Vertragsnummer, eine klare Erklärung, dass Sie den Vertrag widerrufen möchten, sowie das Datum. Eine Begründung ist rechtlich nicht erforderlich. Durch den neuen Widerrufsbutton wird dieser Vorgang in Zukunft allerdings deutlich einfacher, da der geführte Prozess alle notwendigen Angaben strukturiert abfragt.

Wie schreibe ich einen Widerruf richtig?

Ein Widerruf muss eindeutig formuliert sein. Entscheidend ist, dass klar erkennbar wird, dass Sie den Vertrag widerrufen möchten. Die einfachste Formulierung lautet: „Hiermit widerrufe ich den von mir geschlossenen Vertrag über [Ware/Dienstleistung], Bestellnummer [Nummer], vom [Datum].“

Mit dem neuen Widerrufsbutton im Online-Shop entfällt die Notwendigkeit, einen solchen Text selbst zu formulieren. Stattdessen werden Sie durch einen geführten Prozess geleitet und bestätigen den Widerruf am Ende per Klick.


Letzte Aktualisierung: Februar 2026 | Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine rechtliche Prüfung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an eine spezialisierte Rechtsstelle.

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