Wie Online-Shopbetreiber sich auf die neue EU-Produktsicherheitsverordnung vorbereiten können

Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (EU-ProdSV) vor! Ab dem 23. Dezember 2024 gelten verschärfte Anforderungen, die neben ordnungsgemäßer Kennzeichnung und Sicherheitsinformationen auch Produkte ohne einheitliche EU-Standards betreffen. Insbesondere für IoT-Produkte ist Cybersicherheit gefragt. Überprüfen Sie jetzt, ob Ihre Produkte den neuen Vorschriften entsprechen, führen Sie regelmäßige Due Diligence-Prüfungen durch und sichern Sie sich gegen rechtliche Konsequenzen sowie Imageschäden ab. Sind Ihre Kennzeichnungen für alle Produkte – auch jene ohne einheitliche Standards – auf dem neuesten Stand? Seien Sie vorbereitet und schützen Sie Ihr Geschäft vor möglichen Komplikationen!

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (EU-ProdSV) steht vor der Tür und wird ab dem 13. Dezember 2024 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten. Diese Verordnung bringt Verpflichtungen für Hersteller, Importeure, Händler und Betreiber von Online-Marktplätzen mit sich, die Sie dringend beachten sollten.

Ab dem 23. Dezember 2024 müssen Sie sicherstellen, dass die von Ihnen verkauften Produkte den neuen Anforderungen entsprechen. Dazu gehört insbesondere eine ordnungsgemäße Kennzeichnung (Hersteller- und Importeurskennzeichnung nach ProdSV) und das Beifügen der erforderlichen Sicherheitsinformationen.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Verordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar wirksam wird, ohne die Notwendigkeit einer separaten nationalen Umsetzung. Es ist zwingend erforderlich, Ihre Produkte rechtzeitig an die neuen Vorschriften anzupassen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Besonders beachtenswert ist, dass die Verordnung auch Produkte betrifft, für die es keine einheitlichen EU-Standards gibt. In solchen Fällen müssen Sie dennoch sicherstellen, dass die Produkte ordnungsgemäß gekennzeichnet sind und die erforderlichen Sicherheitsinformationen enthalten.

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich zeitnah auf diese Veränderungen vorzubereiten. Bei Fragen oder Unsicherheiten steht Ihnen unser Support-Team gerne zur Verfügung. Achten Sie darauf, dass Ihr Onlineshop den neuen Vorschriften entspricht, um eventuelle Komplikationen zu vermeiden.

Kenntnis der EU-ProdSV

Es ist entscheidend, dass Shopbetreiber sich über die EU-Produktsicherheitsverordnung (EU-ProdSV) informieren. Diese neue Verordnung wird ab dem 13. Dezember 2024 in Kraft treten und die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie ersetzen. Sie wird den Anwendungsbereich und die Anforderungen an Produktsicherheit erweitern. Informationen dazu finden Sie immer aktuell auf der Seite der IHK.

Produkte auf Sicherheit überprüfen

Die Sicherheit der verkauften Produkte hat oberste Priorität. Sie müssen in Zukunft sicherstellen, dass die von ihnen angebotenen Produkte den neuen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Dies kann bedeuten, dass sie die Sicherheit der Produkte überprüfen oder sicherstellen müssen, dass die Hersteller ihnen nachweisen können, dass die Produkte sicher sind.

Cybersicherheit bei IoT-Produkten

Besonders für Produkte im Bereich des Internet der Dinge (IoT) ist Cybersicherheit von großer Bedeutung. Die EU-ProdSV fordert, dass Produkte erforderliche Cybersicherheitsmerkmale aufweisen, um sie vor äußeren Einflüssen, einschließlich böswilliger Dritter, zu schützen. Beispiele für IoT-Produkte sind intelligente Thermostate, vernetzte Haushaltsgeräte, Fitness-Tracker – Vernetzte Geräte und Gegenstände, die mit dem Internet oder miteinander kommunizieren und Daten austauschen.

Neue Pflichten für Hersteller und Importeure

Shopbetreiber müssen sicherstellen, dass Hersteller und Importeure die neuen Pflichten gemäß der EU-ProdSV erfüllen. Dazu gehören die Durchführung von internen Risikoanalysen, die Erstellung von technischen Unterlagen, die Angabe einer E-Mail-Adresse auf dem Produkt und die Einrichtung von Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher. Notifikations- und Informationspflichten in Bezug auf „gefährliche“ Produkte an Marktüberwachungsbehörden und Verbraucher sind ebenfalls zu beachten.

Informationen für Online-Vertrieb

Für online vertriebene Produkte müssen bestimmte Informationen bereitgestellt werden. Dies umfasst Produktbilder, Hersteller- und Produktkennzeichnung sowie alle erforderlichen Sicherheitshinweise, die für die sichere Nutzung des Produkts erforderlich sind.

Sie sind in der Pflicht zu prüfen

Due Diligence-Prüfungen sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass die angebotenen Produkte den Anforderungen entsprechen. Shopbetreiber müssen sicherstellen, dass sie diese Prüfungen regelmäßig durchführen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte sicher und legal sind. Das beinhaltet die genaue Prüfung der Kennzeichnung (Hersteller- und Importeurskennzeichnung nach ProdSV) und das Vorhandensein der erforderlichen Sicherheitsinformationen.

Imageschaden vermeiden

Unsichere Produkte können nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch erheblichen Imageschaden verursachen. Sie sollten proaktiv handeln indem sie sicherstellen, dass ihre Produkte den neuen Anforderungen entsprechen und alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.

Handlungsempfehlungen für Shopbetreiber

Zusammenfassend sollten Shopbetreiber sich bereits jetzt auf die neuen produktsicherheitsrechtlichen Regelungen vorbereiten. Dies könnte die Aktualisierung ihrer Produktdaten, den Kontakt zu Herstellern und Importeuren sowie die Schulung ihres Personals zur Einhaltung der EU-ProdSV umfassen. Die Einhaltung dieser neuen Verordnung ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen und Imageschäden zu vermeiden.

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