Google Shopping: Diese 5 Fehler kosten Sie Umsatz und Reichweite

Google Shopping ist für viele Online-Händlerinnen und -Händler ein zentraler Bestandteil der Marketingstrategie – und das zurecht: Die Produktanzeigen erscheinen ganz oben in den Google-Suchergebnissen und ermöglichen einen direkten Zugang zu kaufbereiten Nutzerinnen und Nutzern. Doch so effektiv dieses Tool auch ist, es ist ebenso fehleranfällig. Bereits kleine Unachtsamkeiten bei der Datenpflege oder Produktbeschreibung können zu Ablehnungen, Reichweiteneinbußen oder im schlimmsten Fall sogar zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Gerade in Deutschland, wo die Anforderungen an Preisangaben, Versandinformationen und Produktauszeichnungen besonders hoch sind, kann ein unsauber gepflegter Feed schnell teuer werden. Wir haben die fünf häufigsten Fehler für Sie zusammengefasst – und geben praktische Tipps, wie Sie diese vermeiden.

1. Fehlende Grundpreisangaben – ein Klassiker mit Abmahnrisiko

Bei Produkten, die nach Volumen, Gewicht oder Fläche verkauft werden (z. B. Kosmetik, Lebensmittel, Reinigungsmittel), schreibt die Preisangabenverordnung eine Grundpreisangabe vor. Fehlt diese im Google-Feed, droht nicht nur die Ablehnung der Anzeige, sondern auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Was Sie tun sollten:
Pflegen Sie im Feed die Attribute unit_pricing_measure (z. B. „500 ml“) und unit_pricing_base_measure (z. B. „100 ml“). Google berechnet den Grundpreis dann automatisch und stellt sicher, dass Ihre Anzeige rechtlich konform ist. Achten Sie außerdem auf Konsistenz: Die Angaben im Feed müssen exakt mit Ihrem Shop übereinstimmen.

2. Preisangaben stimmen nicht mit dem Shop überein

Google prüft regelmäßig, ob die in der Anzeige angegebenen Preise mit den tatsächlich im Shop abrufbaren Preisen übereinstimmen. Fehler entstehen häufig durch falsche Einheiten oder fehlerhafte Variantenpflege.

Beispiel aus der Praxis:
Im Feed steht „500 ml – 8,99 €“, im Shop wird aber nur ein 100 ml-Produkt für denselben Preis angeboten. Das wirkt nicht nur unseriös, sondern kann als Verbrauchertäuschung gewertet werden.

Tipp:
Pflegen Sie Varianten und Produktdaten zentral und sorgen Sie dafür, dass Ihr Shop und der Feed stets synchronisiert sind. Automatisierte Prüfprozesse können dabei helfen, Fehler zu vermeiden.

3. Versandkosten nicht oder unvollständig angegeben

Versandkosten sind einer der häufigsten Stolpersteine bei Google Shopping. Google verlangt vollständige und klare Angaben – dazu gehören nicht nur die Versandpreise, sondern auch Zusatzinformationen wie „versandkostenfrei ab XX €“, Regionseinschränkungen oder Lieferoptionen.

Was häufig schiefläuft:
Im Feed fehlen die Versandkosten komplett – obwohl sie im Shop hinterlegt sind. Oder es gibt mehrere Versandarten, aber nur eine wird berücksichtigt.

Tipp:
Hinterlegen Sie im Google Merchant Center unter dem Menüpunkt „Versand und Retouren“ präzise Regeln oder geben Sie die Versandkosten produktbezogen im Feed an. Wichtig ist, dass die Angaben mit Ihrem Shop übereinstimmen.

4. Unklare oder fehlende Angaben zur Lieferzeit

Neben Preis- und Versandinformationen spielt auch die Lieferzeit eine entscheidende Rolle für Konsumentinnen und Konsumenten. Unklare oder fehlende Angaben wirken nicht nur unseriös, sondern können in Deutschland auch rechtliche Konsequenzen haben.

Was gilt als „unklar“?
Formulierungen wie „Lieferung in Kürze“ oder „bald verfügbar“ reichen nicht aus. Google fordert konkrete Zeitangaben – zum Beispiel „Lieferzeit: 1–3 Werktage“.

Tipp:
Sorgen Sie dafür, dass die Lieferzeit sowohl in Ihrem Shop als auch im Feed exakt und verbindlich angegeben ist. Bei wechselnden Verfügbarkeiten empfiehlt sich eine Automatisierung der Pflege.

5. Bewerbung nicht zugelassener oder problematischer Produkte

Nicht alle Produkte sind für Google Shopping zugelassen. Besonders bei Markenprodukten, medizinischen Artikeln, Alkohol, Tabakwaren kann es zu Problemen kommen. Ein häufiger Fehler: Testmuster oder als „nicht zum Verkauf bestimmt“ gekennzeichnete Ware wird trotzdem beworben.

Beispiel:
Ein Händler bewirbt einen Parfüm-Tester, obwohl auf dem Produkt „unverkäuflich“ steht. Dies verstößt gegen Markenrechte und Googles Werberichtlinien. Solche Verstöße führen oft zur Sperrung des Kontos und können rechtliche Schritte durch Rechteinhaber zur Folge haben.

Tipp:
Prüfen Sie Ihre Produkte regelmäßig auf Zulässigkeit. Nutzen Sie die Hilfeseiten von Google zu den Werberichtlinien und informieren Sie sich zusätzlich auf rechtlichen Fachportalen.

Zusätzliche Hinweise für Händler

Neben den genannten Punkten lohnt sich auch ein Blick auf häufig übersehene Details:

  • Verwenden Sie vollständige Produktbilder – ohne Wasserzeichen, Rahmen oder Logos.
  • Nutzen Sie eindeutige Produktbezeichnungen und vermeiden Sie reine Fantasienamen.
  • Halten Sie sich an Googles Attributvorgaben für Felder wie Marke, GTIN oder Zustand.

Wer diese Vorgaben beachtet, vermeidet nicht nur rechtliche Fallstricke, sondern verbessert auch die Performance der Shopping-Anzeigen deutlich. Ein sauber gepflegter Feed wird von Google besser gerankt und erzielt häufig niedrigere Klickpreise.

Fazit: Sorgfalt zahlt sich aus

Google Shopping ist kein Selbstläufer – aber bei korrekter Nutzung ein äußerst wirkungsvolles Werkzeug für den Onlinehandel. Gerade in Deutschland sollten Sie die rechtlichen Anforderungen und potenziellen Stolperfallen nicht unterschätzen. Wer Produktdaten regelmäßig prüft, klare Angaben zu Preis, Versand und Verfügbarkeit macht und sich an die Google-Richtlinien hält, profitiert langfristig von höherer Sichtbarkeit, größerem Vertrauen – und mehr Umsatz.

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