Produktsicherheit nach GPSR – Ihre Pflichten im Überblick

Mit der neuen EU-Verordnung zur Produktsicherheit gelten seit dem 13. Dezember 2024 verschärfte Kennzeichnungs‑ sowie Informationspflichten für Verbraucherprodukte. Die GPSR ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie und ist seit Dezember 2024 unmittelbar anwendbar in der gesamten EU, inklusive Deutschland. Ziel der Verordnung ist es, den Verbraucherschutz zu stärken und sicherzustellen, dass nur sichere Non-Food-Produkte in Verkehr gebracht werden. Sie gilt für viele Produktkategorien – typischerweise alle Konsumgüter, solange sie nicht ausdrücklich ausgenommen sind (z. B. Lebensmittel, Arzneimittel, Pflanzen, Antiquitäten)

Warum die GPSR-Kennzeichnung für Sie unverzichtbar ist

Die Anforderungen der neuen GPSR-Verordnung sind keineswegs bloße Formalitäten – sie haben direkte Auswirkungen auf Ihre tägliche Praxis als Hersteller, Importeur oder Händler. Eine korrekte und vollständige Produktkennzeichnung ist entscheidend, um rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und den Zugang zum europäischen Markt sicherzustellen.

Wer gegen die Kennzeichnungspflichten verstößt, riskiert nicht nur Abmahnungen oder Bußgelder, sondern auch ernsthafte Konsequenzen wie Vertriebsverbote, Rückrufaktionen oder eine Beschlagnahme der Ware durch den Zoll. Die GPSR verlangt unter anderem, dass Produkte eindeutig identifizierbar sind und alle relevanten Kontakt- und Sicherheitsinformationen gut lesbar und dauerhaft angebracht sind.

Darüber hinaus stärkt eine transparente Produktkennzeichnung das Vertrauen der Kundinnen und Kunden. Sie signalisiert, dass Sie Qualität, Sicherheit und Verantwortung ernst nehmen – ein klarer Wettbewerbsvorteil in einem zunehmend sensiblen Markt.

Besonders im Online-Handel gewinnt die korrekte Darstellung der Pflichtinformationen zusätzlich an Bedeutung: Auch dort müssen alle sicherheitsrelevanten Angaben klar ersichtlich sein – bevor der Kauf getätigt wird. Die GPSR schafft damit neue Standards, die Sie frühzeitig erfüllen sollten.

Welche Kennzeichnungspflichten die GPSR konkret vorschreibt

Damit Ihre Produkte den Anforderungen der neuen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) entsprechen, müssen bestimmte Informationen klar, dauerhaft und nachvollziehbar angegeben werden. Die GPSR definiert dabei verbindliche Mindestanforderungen, die Sie unbedingt berücksichtigen sollten:

Angaben zum Hersteller und Importeur

Auf jedem Produkt oder dessen Verpackung müssen der Name, die postalische Anschrift und eine elektronische Kontaktmöglichkeit – etwa eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer – des verantwortlichen Unternehmens ersichtlich sein. Handelt es sich um einen Hersteller außerhalb der EU, muss zusätzlich ein in der EU ansässiger Bevollmächtigter oder Importeur genannt werden.

Eindeutige Produktidentifikation

Jedes Produkt muss sich eindeutig zuordnen lassen – etwa über eine Seriennummer, Chargenbezeichnung oder Modellkennung. Diese Angaben dienen der Rückverfolgbarkeit und sind insbesondere im Fall von Produktrückrufen oder Sicherheitsrisiken unverzichtbar.

Sicherheits- und Gebrauchshinweise

Verbraucher müssen klar erkennen können, wie ein Produkt sicher verwendet werden kann. Die entsprechenden Anleitungen und Warnhinweise sind in der Sprache des jeweiligen Verkaufslandes bereitzustellen – bei Deutschland also auf Deutsch. Achten Sie auf gut verständliche und leicht zugängliche Informationen.

Zusätzliche gesetzliche Kennzeichnungen

Je nach Produkttyp können weitere Symbole erforderlich sein, etwa das CE-Kennzeichen oder Recycling-Symbole. Diese müssen korrekt und an der richtigen Stelle angebracht sein – entweder direkt auf dem Produkt, auf der Verpackung oder in einer beigefügten Anleitung, sofern dort ausreichend Platz vorhanden ist.

Kennzeichnung bei kleinen Produkten

Wenn ein Produkt zu klein ist, um alle erforderlichen Angaben gemäß der GPSR direkt auf seiner Oberfläche anzubringen, bietet die Verordnung praktikable Alternativen. In solchen Fällen dürfen die Kennzeichnungsinformationen – wie Herstellerangaben, Kontaktinformationen oder Produktkennzeichnung – auf der Verpackung, einem Etikett oder einem beigefügten Dokument (z. B. Bedienungsanleitung oder Beipackzettel) untergebracht werden. Wichtig ist, dass diese Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher gut lesbar, eindeutig zuzuordnen und dauerhaft verfügbar sind. Achten Sie zudem darauf, dass auch im Online-Shop dieselben Informationen leicht zugänglich auf der Produktseite ersichtlich sind. Damit erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen, auch wenn das Produkt selbst zu klein für die direkte Kennzeichnung ist.

Praxistipps in Kurzform – GPSR konform umsetzen

Damit Sie die Anforderungen der GPSR effizient und rechtssicher umsetzen können, finden Sie hier die wichtigsten Maßnahmen kompakt, praxisnah und leicht verständlich zusammengefasst – als hilfreiche Orientierung für Ihren unternehmerischen Alltag.

1. Kennzeichnung platzieren

Hersteller-, Importeur- und Identifikationsangaben sollten direkt am Produkt angebracht sein. Ist dies aufgrund der Größe nicht möglich, können die Informationen alternativ auf der Verpackung, einem Etikett oder in einem Beipackzettel deutlich und dauerhaft lesbar untergebracht werden. So bleibt die Kennzeichnung stets nachvollziehbar.

2. Online-Pflichten erfüllen

Präsentieren Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben deutlich sichtbar direkt auf der Produktdetailseite. Vermeiden Sie versteckte Reiter oder lange Scrollwege – die Informationen sollen sofort erkennbar und leicht zugänglich sein, damit Verbraucher schnell alle relevanten Details zum Produkt erfassen können.

Unsere Experten im wnm® Team zeigen Ihnen gerne, wo Sie die erforderlichen Pflichtangaben in Ihrem Shop hinterlegen können – kontaktieren Sie uns einfach.

3. Dokumentation sichern

Führen Sie eine umfassende Risikoanalyse, aktuelle Prüfberichte und eine stets gepflegte technische Dokumentation. So stellen Sie sicher, dass Sie bei Anfragen von Behörden jederzeit auskunftsfähig sind und die Sicherheit sowie Konformität Ihrer Produkte nachvollziehbar belegen können. Aktualität und Vollständigkeit sind dabei entscheidend.

4. Schnell-Checkliste

Produktkategorie prüfen → Kennzeichnung anbringen → Online-Infos ergänzen → Unterlagen archivieren → Notfallplan für Rückrufe erstellen. Mit diesen vier Schritten decken Sie die GPSR-Vorgaben effizient ab und minimieren rechtliche Risiken.

Mehr als Pflicht: Ihre Chance zur Positionierung

Die GPSR bringt neue Pflichten, aber auch klare Chancen: Mit einer vollständigen, verständlichen Produktkennzeichnung sichern Sie nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern stärken zugleich das Vertrauen Ihrer Kundschaft. Achten Sie auf korrekte Angaben, gute Lesbarkeit und digitale Ergänzungen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Hinweise rein informativen Charakter haben und keine Rechtsberatung darstellen – wir empfehlen, sich bei rechtlichen Fragen selbst umfassend zu informieren oder fachkundigen Rat einzuholen.

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